Saunaregeln
Dein privates Saunaerlebnis. Für dich und deine Freunde.
schwitzkastn. steht für Respekt, Toleranz und Weltoffenheit. schwitzkastn. heißt alle Menschen unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, sexueller Orientierung, körperlichen oder geistigen Fähigkeiten willkommen. Jegliche Form von Diskriminierung, Belästigung oder Ausgrenzung wird bei schwitzkastn. nicht geduldet.
Ausschließlich zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Saunaordnung bei Personenbezeichnungen das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter sowie für Menschen, die sich keinem Geschlecht zuordnen.
Mit Abschluss des Buchungsvorganges schließen Sie mit der schwitzkastn GmbH, FN 660260x, einen Vertrag ab und anerkennen damit die folgende Saunaordnung rechtsverbindlich als Vertragsinhalt.
1. Pflichten von schwitzkastn.
1.1. Gewährung der Benutzung der Anlage, Gefahrtragung der Gäste
- schwitzkastn ermöglicht den Gästen, die Einrichtungen der mobilen Saunaanlage im Rahmen der Vorschriften dieser Saunaordnung auf eigene Gefahr zu benützen.
- Es ist weder schwitzkastn noch deren Personal möglich, Gefahren bzw. Unfälle generell zu verhüten. Insbesondere tragen die Gäste selbst die mit der Ausübung des Saunabesuchs etwaigen verbundenen, persönlichen gesundheitsbedingten Gefahren. Gleiches gilt für Verletzungen und sonstige Eingriffe in die Persönlichkeitssphäre des Saunagastes durch andere Gäste oder sonstige, nicht zum Personal von schwitzkastn gehörende Dritte.
- schwitzkastn übernimmt gegenüber den Gästen ausschließlich die in der Folge angeführten Pflichten.
1.2. Öffnungszeiten und Zutrittsgewährung
- schwitzkastn ist angehalten, den Besuch der Saunaanlage während des vom Gast gebuchten Zeitraumes zu ermöglichen. Eine wie auch immer geartete Verwendung der Saunaanlage durch den Gast vor oder nach dem gebuchten Zeitraum ist nicht gestattet.
- Während eines Saunaganges ist die Verwendung der Saunaanlage durch maximal vier Personen zulässig. Verwendet der buchende Gast die Saunaanlage in Begleitung von Dritten, maximal in Begleitung von drei Personen, so ist der buchende Gast für das Verhalten der begleitenden Personen uneingeschränkt verantwortlich.
- Wird die zulässige Besucherzahl überschritten, behält sich schwitzkastn vor, die Verwendung der Saunaanlage, auch vor Ablauf des gebuchten Zeitraumes, zu untersagen und die Personen der Saunaanlage zu verweisen.
- schwitzkastn behält sich vor, Personen, deren Zulassung zum Saunabesuch bedenklich erscheint (z.B. alkoholisierte Personen, infolge Suchtmittelkonsums berauschte Personen, gesundheitlich für einen Saunagang untaugliche Personen etc.), den Zutritt bzw. die Fortsetzung der gebuchten Verwendung der Saunaanlage ohne Angabe von Gründen zu verwehren.
1.3. Zustand und Bedienung der Saunaanlage
- schwitzkastn steht dafür ein, dass die Anlage vorschriftsgemäß errichtet, bedient und gewartet wird. Alle geltenden Hygiene- und Sicherheitsvorschriften werden von schwitzkastn eingehalten. Weitere Verpflichtungen bestehen seitens schwitzkastn nicht.
- Sobald schwitzkastn von der Störung, Mangel- oder Schadhaftigkeit der Anlage bzw. einzelner Bereiche Kenntnis erlangt, welche einen sicheren Betrieb nicht mehr gewährleistet, untersagt schwitzkastn umgehend die Benützung der Anlage oder schränkt ihre Benutzung auf gehörige Weise ein.
1.4. Kontrolle der Einhaltung der Saunaordnung
- schwitzkastn kontrolliert im Rahmen des Zumutbaren die Einhaltung der Saunaordnung durch Gäste und sonstige, sich in der Saunaanlage aufhaltende Personen.
- Wird ordnungswidriges Verhalten festgestellt, werden die betreffenden Personen verwarnt und können erforderlichenfalls der Anlage verwiesen werden.
1.5. Hilfe bei Unfällen
- In der Saunaanlage ist eine entsprechend und offensichtlich gekennzeichnete Notrufeinrichtung zu einem während des Saunabetriebes dauernd besetzten Ort eingerichtet. Die im Falle eines Notrufs am während des Saunabetriebes dauernd besetzten Ort hierdurch kontaktierten Personen leisten im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich Erste Hilfe bzw. werden von ihnen die nötigen Hilfsmaßnahmen, wie z.B. unverzügliche Alarmierung der Rettung, Polizei und/oder Feuerwehr, ohne unnötigen Aufschub eingeleitet.
- Im Bedarfsfall stehen für die Saunagäste Erste-Hilfe-Materialien ebenso wie ein Notfallhammer zum Zerschlagen der Glasscheiben in der Saunaanlage zur Verfügung.
- Bei Unfällen ist jeder Saunagast gesetzlich verpflichtet, bis zum Eintreffen qualifizierter Rettungskräfte Erste Hilfe zu leisten.
- Jedwede Art von Unfällen – seien hierdurch Personen- und/oder Sachschäden entstanden sowie unabhängig von Ausmaß des Unfalls – sind in jedem Fall ehestmöglich schwitzkastn zu melden.
1.6. Hilfe bei der Abwehr angezeigter Gefahren
- Wird schwitzkastn von Gästen eine drohende Gefahr für die Gesundheit oder das Leben von Gästen gemeldet, ist schwitzkastn im Rahmen des Zumutbaren bemüht, diese Gefahr umgehend abzuwenden.
- Bis zur Gefahrenabwehr durch schwitzkastn bzw. der Veranlassung der Gefahrenabwehr durch schwitzkastn sind Gäste dazu verpflichtet, drohende Gefahren zu meiden respektive zu verhindern.
1.7. Besuch durch Menschen mit Behinderungen
- Niemand wird von schwitzkastn aufgrund körperlicher und/oder geistiger Fähigkeiten von einer Verwendung der Saunaanlage ausgeschlossen.
- Menschen mit Behinderungen beurteilen ihre Fähigkeit zur Nutzung der Saunaanlage selbst und eigenverantwortlich.
- Unterstützung wird seitens schwitzkastn auf Anfrage gewährt, wobei der Gast hierfür um eine zeitlich ausreichend vorgelagerte Anfrage ersucht wird. Ein entsprechender, für schwitzkastn selbstverständlicher, reibungsloser Saunabesuch soll hierdurch gewährleistet werden.
1.8. Beaufsichtigung Minderjähriger
- Altersbegrenzungen für die Nutzung der Saunaanlage sind im Rahmen des Buchungsvorganges zu beachten. Ein Besuch der Sauna wird seitens schwitzkastn für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr empfohlen. Eine Verwendung der Saunaanlage steht Kindern unter sechs Jahren jedenfalls nicht zur Verfügung.
- Für die angemessene Aufsicht über unmündige und mündige Minderjährige haben die für diese Personen auch sonst Aufsichtspflichtigen (z.B. die Obsorgeberechtigten, Angehörige oder entsprechende Aufsichts- oder Betreuungspersonen) zu sorgen. Die Aufsichtspflicht bleibt auch dann aufrecht, wenn die Saunaanlage vom Aufsichtspflichtigen nicht betreten oder vorzeitig wieder verlassen wird. Die Aufsichtsperson muss mindestens sechzehn Jahre alt sein.
- Die jeweils geltenden Jugendschutzbestimmungen, insbesondere Alkohol- und Rauchverbote, sowie sonstige Verpflichtungen der Aufsichtspflichtigen bzw. Obsorgeberechtigten etc. sind von den Jugendlichen und ihren Aufsichtspflichtigen bzw. Obsorgeberechtigten einzuhalten.
1.9. Aufsicht bei Gruppenbesuchen
- In Fällen von Gruppenbesuchen hat die hierfür zuständige Aufsichtsperson, jedenfalls aber der gegenüber schwitzkastn im Rahmen der Buchung auftretenden Vertragspartner, für die Einhaltung der Saunaordnung zu sorgen und dafür die volle Verantwortung zu tragen.
- Die diesbezüglichen Aufsichtspersonen haben während der gesamten Dauer des Gruppenbesuches anwesend zu sein. Wenn sich die verantwortliche Aufsichtsperson unzulässigerweise von der Saunaanlage entfernt, ist sie dennoch weiterhin für das Verhalten der anderen Gruppenmitglieder verantwortlich.
1.10. Haftung von schwitzkastn
- Bei bestimmten gesundheitlichen Vorbelastungen wird dem Gast ausdrücklich empfohlen, vor dem Saunabesuch einen Arzt zu konsultieren und dessen Rat zur vom Gast beabsichtigten Verwendung der Saunaanlage einzuholen. schwitzkastn setzt voraus, dass jeder Gast eigenverantwortlich um dessen Gesundheitszustand Bescheid weiß und diesen eigenverantwortlich, ggf. unter Beiziehung eines Arztes, einzuschätzen weiß.
- schwitzkastn haftet nur für solche Schäden, die dem Saunagast durch rechtswidriges, insbesondere vertragswidriges, und schuldhaftes Verhalten zugefügt wurde. schwitzkastn übernimmt keine Haftung für Schäden durch von Gästen mitgebrachte Gegenständen an Dritten.
- schwitzkastn haftet nicht für Schäden, die durch Missachtung der Saunaordnung, allfälliger sonstiger Benützungsregelungen oder durch Nichtbeachtung der Anweisungen von vertretungsbefugten Personen bzw. Erfüllungsgehilfen von schwitzkastn, durch sonstiges eigenes Verschulden des Geschädigten oder durch unabwendbare Ereignisse bzw. höhere Gewalt, insbesondere auch durch Eingriffe dritter Personen, verursacht werden. Mitverschulden führt zu entsprechender Schadensteilung. Gleiches gilt sinngemäß für allfällige bei den jeweiligen Geräten und Einrichtungen ausgehängten besonderen Benützungsregeln sowie für allfällige Benützungsverbote oder Einschränkungen die von schwitzkastn vorgegeben werden.
- Im Übrigen sind die Haftungsbeschränkungen nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von schwitzkastn zu beachten, welche unter www.schwitzkastn.at abrufbar sind, vom Gast im Rahmen der Buchung akzeptiert wurden bzw. werden und somit Vertragsinhalt sind. Allfällige zugunsten von schwitzkastn weitergehende Haftungsbeschränkungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von schwitzkastn gehen den Haftungsbestimmungen dieser Saunaordnung vor.
2. Pflichten der Gäste
2.1. Buchung, Zugangscode
- Die Verwendung der Saunaanlage ist ausschließlich mit einer gültigen, entgeltlichen Vorab-Buchung auf www.schwitzkastn.at zulässig.
- Der Gast erhält mit Abschluss des Online-Buchungsvorganges einen Zutrittscode zur Saunaanlage, welcher ausschließlich für den von ihm gebuchten Zeitraum gültig ist und sich nach Ablauf der gebuchten Zeit automatisch ändert. Der Gast ist nicht berechtigt, den ihm zur Kenntnis gebrachten Zugangscode an Dritte weiterzugeben.
2.2. Anweisungen von schwitzkastn
- Die Gäste sind bei sonstiger Untersagung der Verwendung der Saunaanlage sowie sonstigen Schadenersatzansprüchen verpflichtet, den Anweisungen von schwitzkastn, deren vertretungsbefugten Organen bzw. von beigezogenen Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt Folge zu leisten.
- Wer die Saunaordnung bzw. Benützungsverbote für bestimmte Einrichtungen der Saunaanlage oder Einschränkungen dieser Saunaordnung übertritt oder sich den Anweisungen weisungsbefugter Personen widersetzt, kann ohne Anspruch auf Rückerstattung des Entgelts von schwitzkastn der Anlage verwiesen werden.
- In besonders schwerwiegenden Einzelfällen kann seitens schwitzkastn auch ein Besuchsverbot für die Zukunft ausgesprochen werden.
2.3. Hygienebestimmungen
- Die Saunagäste sind in der gesamten Saunaanlage zur Einhaltung größter Sauberkeit verpflichtet; bei mutwilligen Verunreinigungen kann seitens schwitzkastn ein zusätzliches Reinigungsentgelt eingehoben werden. Der Barfußbereich darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
- Die Saunagäste sind verpflichtet, in der Saunaanlage rutschfeste Badeschuhe/-schlapfen zu tragen.
- Der Saunabereich (eigentliche Saunakabine) ist Nacktbereich. Der daran anschließende Vorraum (Umkleideraum, Ruheraum) kann nackt aber auch bekleidet verwendet werden. Außerhalb der Saunaanlage hat der Gast in jedem Fall und ausnahmslos zumindest einen Bademantel bzw. sonstige angemessene Kleidung zu tragen, welche eine Störung der öffentlichen Ordnung ausschließt.
- Die Saunaanlage darf nicht von Personen mit Krankheiten, die eine Gefahr für die Gesundheit anderer Saunagäste darstellen könnten (z.B. akute Ansteckungsgefahr), besucht werden.
- Vor und nach jedem Betreten der Saunakammern ist aus hygienischen Gründen zu duschen. Die Brausen sind nach dem Gebrauch sofort abzudrehen.
- Im Saunabereich (eigentliche Saunakabine) ist ein vollständig bedeckendes Badetuch unterzulegen.
- Liegen dürfen nur im Bademantel oder mit einem, die Liegefläche vollständig bedeckendem Badetuch benützt werden.
- Rasieren, Haarfärben, Maniküre und Pediküre sind in der gesamten Saunaanlage, auch in den Duschen, WC und Garderoben, nicht erlaubt.
- Abfälle (Flaschen, Gläser, Dosen, Papier etc.) sind in den vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen.
2.4. Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen
- Jeder Saunagast ist verpflichtet, auf die anderen Saunagäste Rücksicht zu nehmen, insbesondere auch im Hinblick auf Lärmentwicklung. Es ist daher alles zu unterlassen, was andere Saunagäste stört, belästigt oder gar gefährdet.
- Alle Anlagen und Einrichtungen der Saunaanlage dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden.
- Vermeiden Sie jede Berührung des Ofens und anderer technischer Einrichtungen in den Saunakabinen. Ein eigenständiges Temperieren des Ofens durch den Gast ist nicht gestattet.
- Die in öffentlichen Einrichtungen geltenden üblichen Anstandsregeln sind zu beachten. Jegliche sittenwidrigen, sexuellen oder sonstigen anstößigen intimen Handlungen sind nicht gestattet und können mit Hausverbot (ohne Erstattung bereits entrichteter Eintrittsgelder) sowie erforderlichenfalls Strafanzeige geahndet werden.
- Das Fotografieren und Filmen von Personen ohne deren ausdrückliche Einwilligung ist strengstens verboten.
2.5. Benützung von Zusatzeinrichtungen
- Jeder Saunagast darf nur eine Sitz- bzw. Liegefläche beanspruchen. Wird diese nicht benützt, ist eine längerfristige Reservierung durch Auflegen von Handtüchern, Taschen udgl. nicht gestattet – im Bedarfsfall dürfen diese Gegenstände von schwitzkastn entfernt werden.
- Für Beschädigung der Sitz- bzw. Liegeflächen durch den Gast ist Ersatz zu leisten.
2.6. Einbringung und Verlust von Gegenständen
- Wertgegenstände sind bei Möglichkeit zu Hause zu lassen und nicht in die Saunaanlage mitzubringen; für dennoch in die Saunaanlage eingebrachte Wertgegenstände wird seitens schwitzkastn keine Haftung übernommen.
- Gefundene Gegenstände sind schwitzkastn zu melden. Diese Gegenstände werden, den gesetzlichen Vorschriften entsprechend, verwahrt bzw. den Behörden übergeben.
- Bei Diebstahl und Verlust von unbeaufsichtigten Wertgegenständen (Handy, Geldbörse udgl.) wird keine Haftung übernommen.
2.7. Meldepflichten, Hilfeleistungspflicht
- Unfälle, Diebstähle sowie Beschwerden sind schwitzkastn sofort zu melden.
- Jeder Saunagast ist verpflichtet, die notwendige Hilfe oder andere Hilfestellungen zu leisten.
- Der Notrufknopf darf nur – und soll jedoch unverzüglich – in Notfällen betätigt werden!
2.8. Verzehr von Speisen, Alkohol und Getränken
- Speisen und Getränke dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen verzehrt werden. In der eigentlichen Saunakabine ist ein Konsum von Speisen und Getränken untersagt. Für hierdurch vorschriftswidrig verursachte Verunreinigungen und Schäden haftet der Gast.
- Die Verwendung von Glaswaren (insb. Flaschen) ist im Barfußbereich nicht gestattet.
2.9. Sonstiges
- Jede Art von gewerblicher Tätigkeit oder Werbung im Bereich der Saunaanlage bedarf der Zustimmung von schwitzkastn.
- Es gilt generelles Rauchverbot in und im unmittelbaren Nahbereich der Saunaanlage.