Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Rechtsgrundlage
1.1. Nutzungsbedingungen. Die Nutzung der Betriebsstätten und Einrichtungen (im Folgenden kurz Anlagen genannt) der schwitzkastn GmbH, FN 660260x (im Folgenden kurz “schwitzkastn” genannt), erfolgt auf privatrechtlicher Grundlage nach Maßgabe der gegenständlichen Bedingungen sowie der jeweils geltenden Saunaordnung.
1.2. Nutzungsbestimmungen. Sämtliche Anlagen dürfen ausschließlich entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Sind spezielle Nutzungsbestimmungen angebracht, so sind diese unbedingt einzuhalten.
1.3. Geltungsbereich. Die AGB gelten für sämtliche Anlagen von schwitzkastn einschließlich Außenbereiche und sonstige Nebenbereiche sowie alle damit verbundenen Aktivitäten, unabhängig von der Zahlung eines Entgelts.
1.4. Nutzungsverhältnis. Mit Erwerb einer Zugangsberechtigung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen samt den geltenden Zusatzbestimmungen sowie eventuell bestehenden speziellen Nutzungs- bzw. Geschäftsbedingungen verbindlicher Bestandteil des Nutzungsverhältnisses.
1.5. Verbindlichkeit. Der Gast verpflichtet sich des Weiteren, allen sonstigen der Betriebssicherheit und Ordnung dienenden Bestimmungen sowie den Anordnungen des Personals Folge zu leisten. Darüber hinaus kommen sämtliche einschlägigen gesetzlichen Vorschriften wie OÖ Jugendschutzgesetz, Nichtraucherschutzgesetz, Bäderhygienegesetz etc. zur Anwendung.
1.6. Sonstige Bestimmungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt deren Wirksamkeit im Übrigen davon unberührt. Über alle daraus entspringenden Streitigkeiten privatrechtlicher Natur entscheidet das sachlich zuständige Gericht, soweit die Streitigkeiten nicht auf dem Verhandlungsweg bereinigt werden.
2. Anlagennutzung
2.1. Betrieb. schwitzkastn ist für einen sicheren Betrieb im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften und für die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen verantwortlich und übernimmt gegenüber den Gästen ausschließlich die in der Folge angeführten Pflichten.
2.2. Gefahrtragung. Die Nutzung der Anlagen von schwitzkastn im Rahmen der Vorschriften dieser AGB und deren Zusatzbestimmungen erfolgt auf eigene Gefahr.
2.3. Zutrittsverbote. Die Abgrenzungen des Geländes dürfen nicht er- und überklettert werden. Das Betreten bzw. Öffnen von Technik- und Geräteräumen ist verboten.
2.4. Nutzungsbeschränkungen. Die Anlagen von schwitzkastn können grundsätzlich von jeder Person benutzt werden. Folgende Einschränkungen sind zu beachten:
• Kein Zutritt für Personen unter Einfluss berauschender/betäubender Substanzen
• Kein Zutritt für Personen mit meldepflichtigen, übertragbaren Krankheiten, offenen Wunden u. Ä.
• Kein Zutritt für Kinder ohne Begleitperson gemäß definierter Altersgrenzen (siehe
Saunaordnung) bzw. nach Ermessen des Personals
• Zutritt für Personen mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen sowie geistiger
bzw. körperlicher Behinderung nur im Rahmen ihrer persönlichen Zumutbarkeit bzw.
Eigenverantwortung, falls erforderlich nur mit Begleitperson
3. Öffnungs,- Nutzungs- und Betriebszeiten
3.1. Zutrittsgewährung. schwitzkastn ermöglicht den Besuch ihrer Anlagen während der durch Aushang bzw. durch das Personal bekannt gegebenen Öffnungszeiten. Die Anlagen sind vor Betriebsschluss zu verlassen.
3.2. Zutrittsmöglichkeiten. Der Zutritt ist ausschließlich mit gültiger Zutrittsberechtigung gestattet.
3.3. Zutrittsbeschränkung. schwitzkastn behält sich unter Einhaltung der geltenden Antidiskriminierungs- und Gleichbehandlungsgesetze vor, Personen, deren Eintritt in die Anlagen bedenklich erscheint, den Zutritt ohne Angabe von Gründen zu verwehren. Für spezielle Angebote bzw. Veranstaltungen können besondere Altersgrenzen für Kinder und Jugendliche festgelegt werden.
3.4. Vorübergehende Schließung. Die Nutzung der Anlagen kann aus technischen, organisatorischen, behördlichen, sicherheits- oder witterungsbedingten Gründen vorübergehend ganz oder teilweise eingeschränkt werden. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf die Rückerstattung diverser bereits entrichteter Entgelte.
4. Zustand und Bedienung der Anlagen
4.1. Anlagenwartung. schwitzkastn hat für die vorschriftsgemäße Errichtung, Bedienung und Wartung sämtlicher Anlagen sowie für die Einhaltung der geltenden Hygiene- und Sicherheitsvorschriften zu sorgen. Weitere Verpflichtungen seitens schwitzkastn bestehen nicht.
4.2. Störungen/Mängel. Sobald schwitzkastn von der Störung, dem Mangel oder der Schadhaftigkeit einer Einrichtung Kenntnis erlangen und ein sicherer Betrieb nicht mehr gewährleistet ist, kann die Anlagenutzung umgehend untersagt bzw. eingeschränkt werden.
4.3. Beschädigungen/Verunreinigungen. Die Anlagen von schwitzkastn sind schonend zu behandeln. Verunreinigungen sind zu unterlassen. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Abfallkörben und Sammelbehältern zu entsorgen. Bei Verschmutzungen, mutwilligen Verunreinigungen etc. kann seitens schwitzkastn ein entsprechendes Reinigungsentgelt eingehoben werden. Bei Beschädigung kann Schadenersatz gefordert werden. Findet ein Gast die ihm zugänglichen Räume verunreinigt oder beschädigt vor, ist dies unverzüglich schwitzkastn zu melden.
5. Zutrittsberechtigungen/Zahlungsbedingungen
5.1. Eintritt. Der Gast erhält bei Bezahlung des Preises einen Zahlungsbeleg. Dieser gilt ausschließlich für den vom Gast gebuchten Zeitraum und berechtigt zum Eintritt in die Anlagen für den gebuchten Zeitraum. Der Zahlungsbeleg ist aufzubewahren und im Bedarfsfall vorzuweisen.
5.2. Beschränkende Maßnahmen. Den Anweisungen bzw. Anordnungen des Personals – insbesondere betreffend Zutrittsbeschränkungen – ist gegebenenfalls Folge zu leisten.
5.3. Rückerstattungsansprüche. Der Eintrittspreis für bereits gelöste, verloren gegangene oder nicht voll ausgenützte Buchungen kann nicht rückerstattet werden. Eine Neuausstellung ist nicht möglich.
5.4. Mitnahme von Tieren. Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Diensthunde der Polizei und der Rettungsdienste in Ausübung ihrer Funktion sowie Blinden-, Assistenz- und Partnerhunde, soweit dies für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist (Zutritt gilt nur für Außenbereiche).
6. Einhaltung der AGB und Saunaordnung
6.1. Hausrecht. schwitzkastn übt gegenüber sämtlichen in ihren Anlagen befindlichen Personen das Hausrecht aus und kontrolliert die Einhaltung der Haus- und Saunaordnung.
6.2. Folgeleistungspflicht. Die Gäste sind verpflichtet, den Anweisungen bzw. Anordnungen des Personals Folge zu leisten. Dies gilt auch dann, wenn ein Gast der Auffassung sein sollte, die erteilten Anweisungen seien nicht gerechtfertigt. Piktogramme, Aushänge und sonstige Informationen sind ebenfalls zu beachten und uneingeschränkt zu befolgen.
6.3. Ordnungswidrigkeit. Wird ordnungswidriges Verhalten festgestellt, wird die betreffende Person verwarnt bzw. gegebenenfalls unmittelbar der Anlagen verwiesen.
6.4. Betretungsverbot. In besonderen Fällen kann ein Betretungsverbot auf bestimmte oder unbestimmte Zeit ausgesprochen werden.
6.5. Persönlichkeitsrechte. Für Verletzungen und sonstige Eingriffe in die individuelle Persönlichkeitssphäre jedes Gastes durch andere Gäste oder sonstige, nicht zum Personal gehörende Dritte ist schwitzkastn nicht verantwortlich.
6.6. Kundenfeedback. Wünsche, Anregungen und Beschwerden können an office@schwitzkastn.at gerichtet werden.
7. Aufsichtspflicht
7.1. Verantwortlichkeit. schwitzkastn und ihr Personal ist nicht verpflichtet, Minderjährige, Menschen mit Behinderung u. Ä. zu beaufsichtigen. Für deren Aufsicht bzw. Betreuung sind die für diese Personen auch sonst Aufsichts- und Betreuungspflichtigen (z.B. die Erziehungsberechtigten, Angehörigen oder entsprechende Aufsichts-, Betreuungs- oder Pflegepersonen) verantwortlich. Die Aufsichtspflicht bleibt auch dann aufrecht, wenn die Anlagen von schwitzkastn von dem*der Aufsichtspflichtigen nicht betreten oder vorzeitig wieder verlassen werden. Bei Nutzung von Attraktionseinrichtungen gilt verstärkte Aufsichtspflicht.
7.2. Jugendschutz. Sämtliche gesetzlichen Verpflichtungen sowie die jeweils geltenden Jugendschutzbestimmungen, insbesondere Alkohol- und Rauchverbote, Aufenthalts -verbote etc. sind seitens der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Erziehungsberechtigten/Aufsichtspflichtigen zu erfüllen bzw. einzuhalten.
8. Hygienebestimmungen
8.1. Hygiene/Sauberkeit. Die Gäste sind in den gesamten Anlagen zu größtmöglicher Sauberkeit und zur Einhaltung der allgemeinen Hygienevorschriften verpflichtet.
8.2. Körperpflege. Das Abbürsten des Körpers (insbesondere in den Saunakammern) ist nicht erlaubt. Körperpflege- und Kosmetikmaßnahmen (z.B. Haarfärben, Zähneputzen u. Ä.) sind zu unterlassen. Die Benutzung der Sauna mit Gesichtsmasken, Cremen, Körperpeelings, Heilerde, Körperölen, Haarpflegeprodukten etc. ist nicht gestattet. Körperrasuren sowie Pediküre und Maniküre sind untersagt.
8.3. Barfußbereich. Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Die Verwendung von Badeschuhen wird empfohlen. Die Mitnahme von zerbrechlichen Gebinden ist im Barfußbereich untersagt.
8.4. Konsumation. Die Einnahme von Speisen und Getränken ist ausschließlich im Vorraum und nicht in der Saunakammer gestattet.
8.5. Abfallentsorgung. Abfälle (Flaschen, Gläser, Dosen, Papier etc.) sind in den vorgesehenen Abfall- bzw. Sammelbehältern zu entsorgen. Die Ablagerung bzw. Entsorgung von Hausmüll ist nicht gestattet.
8.6. Ansteckende Krankheiten. Die Anlagen dürfen von Personen mit ansteckenden Krankheiten nicht besucht werden.
9. Informationssicherheit/Datenschutz
9.1. Datenverwendung. schwitzkastn ist berechtigt, die für die Abwicklung des Besuchs ihrer Anlagen erforderlichen Daten des Gastes entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu verwenden. Dieser erklärt sein Einverständnis zur Kontaktaufnahme, Verwendung und Weitergabe seiner Daten zum Zweck der Produktinformation/Werbung schriftlich, telefonisch, persönlich oder auf elektronischem Weg. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
10. Verhaltensregeln
10.1. Disziplin/Rücksichtnahme. Jeder Gast ist zu tolerantem, disziplinierten, respekt- und rücksichtsvollen Verhalten gegenüber den anderen Gästen sowie dem Personal verpflichtet. Eine Gefährdung bzw. Belästigung anderer Personen und sämtliche Handlungen, welche die Ordnung, Sicherheit und guten Sitten stören, sind zu unterlassen (z.B. Ausspucken, ungebührliches Lärmen, lautes Musikhören, Telefonate in Ruhezonen, Mitnahme und Verwendung leicht brennbarer bzw. feuergefährlicher Stoffe und gefährlicher Gegenstände aller Art, Missachtung von Absperrungen u. Ä.).
10.2. Anstandsregeln. Die in öffentlichen Einrichtungen üblichen Anstandsregeln sind zu beachten. Im Besonderen sind sexuelle oder intime Handlungen jeglicher Art nicht gestattet. Bei Verstößen werden entsprechende Maßnahmen ergriffen bzw. rechtliche Schritte (Hausverbot, Strafanzeige) eingeleitet.
10.3. Fotografier- und Filmverbot. Das Fotografieren und Filmen von Personen ohne deren ausdrückliche Einwilligung sowie von unbeteiligten Dritten ist nicht gestattet.
10.4. Rauchverbot. In sämtlichen Anlagen von schwitzkastn gilt das gesetzliche Rauchverbot (inkl. Shishas, E-Zigaretten u. Ä.). Das Rauchen ist ausschließlich in den Freibereichen gestattet.
11. Hilfeleistungs- und Meldepflicht/Unfallverhütung
11.1. Erste-Hilfe-Pflicht. Bei Notfällen ist jede*r Bürger*in laut Gesetz zur Erste-Hilfe-Leistung verpflichtet – im Rahmen seiner körperlichen und geistigen Zumutbarkeit bzw. bis zum Eintreffen qualifizierter Rettungskräfte.
11.2. Erste-Hilfe-Kasten. Ein Erste-Hilfe-Kasten steht im Bedarfsfall zur Verfügung.
11.3. Meldepflicht. Unfälle, Beinaheunfälle und mögliche Gefahrenquellen sowie Übergriffe jeglicher Art (sexuelle Belästigungen, Raufhandel u. Ä.) sind in jedem Fall unverzüglich zu melden.
12. Allgemeine Haftungsbedingungen
12.1. Haftungsanspruch. schwitzkastn haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, die dem Gast durch rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten seitens schwitzkastn bzw. dem Personal zugefügt werden. Im Falle leichter Fahrlässigkeit entfällt die Haftung, ausgenommen bei Personenschäden. Mitverschulden seitens des Gastes führt zu einer entsprechenden Schadensteilung.
12.2. Haftungsausschluss. schwitzkastn haftet nicht für Schäden, die durch Missachtung der AGB und Saunaordnung oder bei Nichteinhaltung von Nutzungsverboten oder Einschränkungen entstehen. Des Weiteren besteht keine Haftung für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Personals, durch sonstiges eigenes Verschulden oder durch unabwendbare Ereignisse bzw. höhere Gewalt (insbesondere durch Eingriffe Dritter) verursacht werden. Keine Haftung wird bei etwaigen im Zusammenhang mit Veranstaltungen auftretenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen (Hörschäden u. Ä.) übernommen, ebenso nicht für Schäden durch von Gästen mitgebrachte Gegenstände an Dritten.
12.3. Unfallrisiko. schwitzkastn ist es nicht möglich, Unfälle generell zu verhüten. Insbesondere tragen die Gäste selbst die mit der Ausübung des Saunierens verbundenen Gefahren und haben durch ein hohes Maß an Eigenverantwortung, aber auch im Umgang mit anderen Gästen, zu einem sicheren Betrieb beizutragen.